Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Christian Mühlhaus
Der Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes umfasst insbesondere die Rechtsgebiete Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmuster sowie Teile des Urheberrechts.
Herr Mühlhaus vertritt Mandanten vorrangig im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrechts sowie des Urheberrechts. Wir vertreten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und führen für Unternehmen wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen gegen Mitbewerber bzw. wehren Abmahnungen ab. Der Erhalt einer Abmahnung bedarf schneller Reaktion, um prüfen zu können, ob die abgemahnten Verstöße berechtigt sind und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung berechtigterweise gefordert werden kann. Je nach Prüfungsergebnis raten wir entweder zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage oder zum Gegenangriff durch Ausspruch einer Gegenabmahnung. Ferner prüfen wir für Sie, ob die Kosten einer Abmahnung angemessen und berechtigt sind. Bei unberechtigten Abmahnungen wegen behaupteter Schutzrechtsverletzungen machen wir Gegenansprüche geltend.
Sollte eine Angelegenheit nicht durch eine Abmahnung erledigt werden können, beantragen wir für Mandanten einstweilige Verfügungen und/oder erheben Hauptsacheklage, um die Ansprüche unserer Mandantschaft durchzusetzen.
Im Bereich des Markenrechts melden wir für Mandanten Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) an. Sowohl bei nationalen Marken als auch bei der Unionsmarke (ehemals Gemeinschaftsmarke) prüfen wir für Sie die Eintragungsfähigkeit und erörtern, ob die Eintragung einer Wort-, Wort-/ Bildmarke oder einer Bildmarke in Betracht kommt und für welche Waren- und Dienstleistungsklassen Schutz beansprucht werden soll.