Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Christian Mühlhaus
Das Markenrecht beschäftigt sich mit dem Schutz von Zeichen, wobei es sich bei diesen Zeichen um geschäftliche Bezeichnungen oder Marken handelt. Bei geschäftlichen Bezeichnungen handelt es sich regelmäßig um die Firmenbezeichnung (Unternehmenskennzeichen) und Werktitel. Bei Marken wird vorrangig zwischen Wort-, Wort-/und Bildmarken sowie Bildmarken unterschieden. Mittlerweile existieren auch Farb-und Hörmarken.
Der Markenschutz gibt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht, weshalb der Markeninhaber bei Markenrechtsverletzungen Unterlassungs-, Vernichtungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Entsprechende Rechte werden vorgerichtlich regelmäßig durch den Ausspruch einer Abmahnung geltend gemacht und gerichtlich durch einstweilige Verfügungsverfahren sowie Hauptsacheklagen.
Markenschutz kann entweder national, z.B. für den räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland oder auf europäischer Ebene (Unionsmarke, ehemals Gemeinschaftsmarke) oder international (Markenschutz über die WIPO) erlangt werden. In Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt für die Erteilung von Markenschutz zuständig. Für die Unionsmarke, die bei Eintragung im Markenregister Markenschutz für sämtliche Länder der Europäischen Union bietet, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), ehemals Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) mit Sitz in Alicante zuständig. Außerdem können über die WIPO Schutzrechte in den insgesamt 188 Mitgliedsländern erworben werden. Die Markenämter prüfen jeweils die Schutzfähigkeit des Zeichens und Eintragungshindernisse. Bereits bei der Vorbereitung der Markenanmeldung werden wir Sie auf mögliche Einwendungen und Probleme hinweisen, damit Sie die Erfolgsaussichten der Markenanmeldung bereits vorab abwägen können.
Wir beraten Sie gerne bei der Markenanmeldung und vertreten Sie bei Verfahren vor den Markenämtern und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Rechtsverletzern. Sollten Sie bereits Markeninhaber sein, bieten wir Ihnen die Einrichtung einer Markenüberwachung, die Überwachung der Schutzdauer und die Überprüfung Ihrer Markenportfolios an.
Sollten Sie eine Abmahnung oder eine Klage erhalten haben, sprechen Sie uns bitte an oder übersenden uns die eingescannten Dokumente über die entsprechende Funktion unserer Homepage.