Rechtsanwälte Hans-Martin Prölß und Christian Mühlhaus
Ermitteln die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) gegen Sie?
Auch in diesen Verfahren übernehmen wir Ihre Vertretung, und zwar sowohl im vorbereitenden Verfahren wie auch im gerichtlichen Verfahren nach Anklageerhebung. Eine möglichst frühzeitige rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung ist gerade dann notwendig, wenn gegen Sie ermittelt wird. Eine Vielzahl von Strafverfahren lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren beenden, entweder gegen Verfahrenseinstellung wegen fehlenden Tatverdachts oder auf andere Weise, ohne dass eine Anklage erhoben wird.
Eine frühzeitige und intensive anwaltliche Beratung und Vertretung ermöglicht in vielen Fällen eine frühzeitige – und damit kostengünstige – Erledigung.
In gleicher Weise vertreten wir Sie auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Sie haben ein Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten ?
Wir klären mit Ihnen den Sachverhalt, besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten der Ausschöpfung des Rechtsmittels und beraten über die für Sie bestehenden Möglichkeiten, Rechtsfolgen möglichst abzumildern.